SATZUNG

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen Kultur Raum Afrika mit Sitz in Berlin.
BENKADI kommt aus dem Bamanan (Bez. der Sprache der größten Volksgruppe in Mali) und bedeutet "harmonisches Miteinander, Einverständnis, gutes Einvernehmen" - in einer Gruppe von Menschen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck des Vereins
Der Vereinszweck ist die "Förderung des kulturellen Lebens in Afrika auf der Grundlage des Interkulturellen Dialogs".
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben erfüllt:

1. Die Durchführung von Projekten im Sinne der "Kulturellen Dezentralisierung" und die Unterstützung von Aktivitäten zur Bewahrung der kulturellen Identität:

- Aufbau und Unterstützung von "kulturellen Einrichtungen" in afrikanischen Gemeinden (z.B. Atelier, Museum, Archiv, Freilichtbühne, Studio, Radiostation etc.)
- Sammlung, Dokumentation und Bewahrung von materieller und immaterieller Kultur: Musik, Tanz, Theater, oraler Tradition, Riten, Zeremonien religiöser Gemeinschaften und Kulturtechniken wie Landwirtschaft, Viehzucht, Holzwirtschaft, (Kunst-) Handwerk etc.
- Ausbildung von Mitarbeitern in Sammlungs- und Dokumentations-Techniken und - Methoden.

2. Die Förderung von Patenschaften zwischen Kulturträgern im In- und Ausland (z.B. Bauernverbände, Handwerksbetriebe, Kunst- und Kulturstiftungen) zur Förderung afrikanischer Kulturschaffender in Kunst, Kultur, Handwerk etc.
3. Die Pflege von Städtepartnerschaften nach dem Vorbild der Städtepartnerschaft zwischen Rheinsberg (Deutschland) und Fangasso (Mali)
4. Öffentlichkeitsarbeit zum Kultur-Raum-Afrika über die Themen: Erosion, Demokratie versus Stammeskultur, weibliche Beschneidung (Female Genital Mutilation FGM), Natur-Medizin-Technologie, Polygamie etc.
5. Herausgabe von Publikationen: Das Eigene und das Fremde

§ 3
Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede (volljährige) natürliche Person und jede juristische Person des privaten und des öffentlichen Rechts werden.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Dieser entscheidet über die Aufnahme.
3. Die Mitgliedschaft endet:
- durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres, die spätestens bis zum 30.09. beim Vorstand eingehen muss
- durch Ausschluss durch den Vorstand, wenn das Mitglied den Verein oder das Ansehen des Vereins schädigt
- durch den Tod des Mitgliedes, bei juristischen Personen durch Aufgabe der Geschäftstätigkeit.
Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch
bezüglich des Vereinsvermögens.

§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat Sitz, Stimme und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Es
kann Anträge zur Abstimmung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten, den
Vorstand in seiner Tätigkeit zu unterstützen und den Verein über seine Tätigkeit im Rahmen der Vereinstätigkeit zu informieren.

§ 5
Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,00 pro Jahr.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Der Verein finanziert seine Vorhaben durch Beiträge, Spenden und Sponsoren.

§ 6
Vereinsvermögen

Bei Auflösung des BENKADI e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die "Heinrich-Barth-Stiftung, Vincenz-Statz-Str. 15, 50933 Köln", die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Die Übertragung soll mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes erfolgen.
Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 7
Organe des Vereins

Organe des BENKADI e.V. sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung.
3. der Beirat, der auf Beschluss des Vorstands aus geeignet erscheinenden Personen gebildet werden kann.
Die Mitglieder der Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig.

§ 8
Der Vorstand
1. Den Vorstand bilden der/die Vorsitzende, der/die Stellvertreter(in) und der/die Schatzmeister(in). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Wiederwahl ist mehrfach zulässig. Die Funktionsverteilung wird vom Vorstand geregelt.
3. Der alte Vorstand führt die Vereinsgeschäfte bis zur Wahl eines neuen
Vorstandes. Für aus dem Vorstand ausscheidende Mitglieder findet eine
Ersatzwahl für die Wahlzeit des Gesamtvorstandes statt. Der Vorstand
kann Fachausschüsse bilden, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben
unterstützen.
4. Über die Sitzungen des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 9
Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitglieder sind vom Vorsitzenden jährlich ein Mal zu einer
Jahreshauptversammlung einzuberufen, die mindestens folgende Tagesordnungspunkte umfasst:
1. Jahresbericht
2. Jahresrechnung
3. Rechnungsprüfungsbericht und Erteilung der Entlastung
4. Genehmigung des Haushaltsplanes
5. Wahl der Rechnungsprüfer
6. Anträge.
2. Mitgliederversammlungen sind nach Bedarf sowie auf schriftlichen Antrag einzuberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat 3 Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich zu erfolgen.
3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Vorstand schriftlich mit Begründung eingereicht werden.
4. Über die Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen. Diese sind vom Protokollanten und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen